Mit ruhigem Gewissen in den Urlaub
Selbstverständlich ist es völlig in Ordnung, wenn man sich bewusst gegen eine Versicherung des Urlaubs entscheidet. Sofern man die Crewmitglieder über die Risiken informiert und alle die Entscheidung mittragen, spart man sich evtl. viel Geld und unnötige Diskussionen.
Fakt ist aber, und das können wir aus jahrzehntelanger Erfahrung bestätigen: Der Schadensfall trifft leider oft diejenigen, welche vor dem Törn gar nicht an Risiken gedacht haben, oder diese Möglichkeit nicht mit den Mitseglern besprochen haben.
Wir weisen deshalb jeden Kunden auf die besonderen finanziellen Risiken einer Yachtcharter hin, insbesondere wenn es um Buchungen geht, die viele Monate in der Zukunft liegen.
Fall: Reiserücktritt
Ein kleiner Auszug von häufigen und unerwarteten Reiseproblemen:
- Sportverletzungen, insb. nach den Winterferien
- Schwangerschaften
- Arbeitslosigkeit
- Krankheitsfälle in der Familie
Tatsächlich decken die üblichen Reiserücktrittsversicherungen die man z.B. über die Kreditkarte hat oder für Pauschalreisen oft nicht die Mitsegler oder Sonderfälle ab.
Auch kann es sein, dass ein Mietfahrzeug durch Ihre bestehende Versicherung gar nicht gedeckt ist, das sollten Sie unbedingt prüfen.
Fall: Insolvenz
Da es sich bei Ihrem Yachtcharter Urlaub nicht um eine Pauschalreise handelt, gelten diesbezgl. keine gesetzlichen Versicherungspflichten für die vermittelnde Agentur und besonders nicht für den Vercharterer der Yacht.
Einen "Sicherungsschein" gibt es somit nicht, obwohl manche Charteranbieter das vielleicht noch so nennen. Es handelt sich um ähnliche Versicherungsprodukte, die oft nicht Ihr individuelles Kostenrisiko decken, sondern nur pauschal eine große Menge von Versicherten bis zu einer gewissen Deckungssumme, welche man sich mit den anderen Geschädigten pro Insolvenz teilen muss.
Auch wenn ihr Charterberater die angebotenen Partnerfirmen sorgfältig auswählt, ist es nicht ausgeschlossen, daß diese nach Zahlung des Charterpreises in wirtschaftliche Schieflage geraten können.
Insbesondere aussergewöhnliche Wirtschaftlagen wie zB. Pandemien oder Naturkatastrophen könnten dies verursachen.
Fall: Sachschäden
Sehr häufig sind unvorhersehbare Ereignisse während des Törns
- plötzliches schweres Wetter und Sachschäden an der gemieteten Yacht
- Beschädigung der Yacht durch Dritte, insb. in Abwesenheit z.B. wie einem Landgang
- Manöverfehler und Kollisionen
- Grundberührungen und Leinen/Netze im Propeller
- Verlust von Dinghy oder Aussenborder
Die Ungewissheit, ob man fair behandelt wird bei Schäden an der Yacht, können Sie mit einer Kautionsversicherung aus der Welt räumen.
Im Schadensfall wird Ihre Kaution einbehalten, aber Sie können diese ohne Abzüge von der Versicherung zurückerhalten und beenden den Urlaub nicht mit einer schlechten Erinnerung, sondern finanzieller Gewissheit.
Versicherungsschutz für alle Fälle
Um die genannten Schadensfälle abzudecken empfehlen wir unseren Kunden bereits seit Jahrzehnten Pantaenius als spezialisierten Versicherungsanbieter mit dem aus unserer Sicht kundenfreundlichsten Regulierungsverhalten, sowie einem modularen Versicherungsmodell, welches sich an Ihre Bedürfnisse anpasst.