Allgemeine Geschäftsbedingungen
Charterberater Inceören GmbH, Lilienweg 53, 65201
Wiesbaden
Stand: 09.09.2025 | Version: 2.1
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung von Yachtcharter-Verträgen (nachfolgend „Chartervertrag“) durch die Charterberater Inceören GmbH (nachfolgend „Agentur“) an deren Kunden (nachfolgend „Charterer“).
1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung einzelner Reiseleistungen, insbesondere Bareboat-Yachtcharter, sowie ggf. geringfügiger optionaler Zusatzleistungen (z. B. Transfers), die nicht als Gesamtpaket angeboten werden.
2. Rechtliche Stellung / Vertragspartner
Der Charterer muss volljährig und geschäftsfähig sein. Mit Kontaktaufnahme erklärt der Charterer seine volle Geschäftsfähigkeit und akzeptiert diese AGB.
Die Agentur vermittelt Reiseeinzelleistungen; es kommt kein Pauschalreisevertrag mit der Agentur zustande. Die Agentur ist nicht Reiseveranstalter. Vertragspartner des Chartervertrags ist ausschließlich der jeweilige Vercharterer (Leistungserbringer). Es gelten die AGB/Charterbedingungen des Vercharterers.
Die Agentur empfiehlt den Abschluss geeigneter Versicherungen (z. B. Reiserücktritt, Kaution, Skipperhaftpflicht). Für das Risiko einer Insolvenz des Vercharterers wird der Abschluss einer entsprechenden Absicherung empfohlen.
3. Vertragsschluss / Bindungsfrist
(1) Der Charterer kann die Agentur mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder elektronisch mit der Vermittlung eines Chartervertrages beauftragen. Die Agentur kann dem Charterer hierzu eine Optionsfrist einräumen, innerhalb derer das gewünschte Schiff für ihn unverbindlich reserviert bleibt.
Die Optionsfrist ist vom Charterer so einzuhalten, dass seine verbindliche Buchungserklärung der Agentur innerhalb der angegebenen Frist und während der üblichen Geschäftszeiten der Agentur zugeht. Nach Ablauf der Optionsfrist besteht kein Anspruch mehr auf Abschluss des Chartervertrages, sofern der Charterer nicht innerhalb der Frist verbindlich gebucht hat.
(2) Gibt der Charterer innerhalb der Optionsfrist eine verbindliche Buchung ab und bestätigt die Agentur diese, kommt der Chartervertrag zwischen dem Charterer und dem jeweiligen Vercharterer zustande. Die Agentur übermittelt dem Charterer mit der Auftragsbestätigung die maßgeblichen Zahlungsfristen (Anzahlung, Restzahlung).
(3) Nach Buchung gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsfristen. Maßgeblich für die Einhaltung dieser Fristen ist der rechtzeitige Eingang der jeweiligen Zahlung auf dem von der Agentur benannten Konto. Die Agentur leitet die erhaltenen Gelder im üblichen Geschäftsgang an den Vercharterer weiter. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der in der Auftragsbestätigung genannten Fristen, ist der Vercharterer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; es gelten dann die Stornobedingungen.
(4) Mit dem Zustandekommen des Chartervertrages gilt die Vermittlungsleistung der Agentur als erbracht und der Anspruch der Agentur auf das vereinbarte Vermittlungsentgelt ist begründet.
(5) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vercharterers. Diese werden dem Charterer mit der Auftragsbestätigung oder spätestens nach Vertragsschluss in Textform übermittelt und sind zudem jederzeit über die Internetseite des jeweiligen Vercharterers einsehbar. Der Charterer bestätigt mit seiner Buchung und Zahlung, dass er die Möglichkeit hatte, diese AGB zur Kenntnis zu nehmen und sie zum Vertragsbestandteil werden.
8. Zahlungs- und Stornobedingungen
(1) Die Zahlungs- und Stornobedingungen des Chartervertrags richten sich nach den Charterbedingungen des Vercharterers. Die Agentur ist berechtigt, in dessen Auftrag Zahlungen anzufordern und entgegenzunehmen, sofern sie hierzu bevollmächtigt ist.
(2) Zahlungsarten: Der Charterpreis ist ausschließlich per SEPA-Überweisung oder Barzahlung zu entrichten. Kreditkartenzahlungen sind im regulären Ablauf nicht vorgesehen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Charterers kann eine Kartenzahlung als Einzelvereinbarung in Textform getroffen werden; hierfür können zusätzliche Bearbeitungskosten anfallen. Gesetzliche Rechte des Charterers bleiben unberührt.
(3) Mehrwertsteuer: Im Charterpreis ist die zum Buchungszeitpunkt gültige Umsatzsteuer des Leistungsortes enthalten. Ändert sich der anwendbare Steuersatz zwischen Buchung und Leistungserbringung, kann eine Anpassung (Nachbelastung/Erstattung) entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgen.
(4) Vermittlungsentgelt/Stornierung: Die Agentur erbringt ihre Vermittlungsleistung mit Zustandekommen des Chartervertrags. Im Falle einer Stornierung durch den Charterer bleibt der Anspruch der Agentur auf das vereinbarte Vermittlungsentgelt grundsätzlich bestehen. Die Agentur behält sich jedoch vor, nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise auf die Geltendmachung zu verzichten. Insbesondere macht die Agentur das volle Vermittlungsentgelt geltend, wenn der Charterer eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, unabhängig von einer Regulierung im Einzelfall. Ohne Versicherung kann die Agentur im Einzelfall kulant auf die Forderung verzichten.
Bereits gezahlte Vermittlungsentgelte werden nicht erstattet. Soweit die Vergütung in späteren Raten enthalten ist, bleibt die Agentur berechtigt, diese einzufordern. Dem Charterer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur kein oder nur ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
(5) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vercharterers. Diese werden dem Charterer mit der Auftragsbestätigung oder spätestens nach Vertragsschluss in Textform übermittelt und sind zudem jederzeit über die Internetseite des jeweiligen Vercharterers einsehbar. Der Charterer bestätigt mit seiner Buchung und Zahlung, dass er die Möglichkeit hatte, diese AGB zur Kenntnis zu nehmen und sie zum Vertragsbestandteil werden.
4. Widerruf
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die Vermittlung Freizeitbetätigungen mit festem Termin oder Zeitraum betrifft (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), wozu zeitgebundene Yachtcharter in der Regel zählen. Es gelten die Stornobedingungen des Vercharterers (siehe § 8).
5. Pflichten und Haftung der Agentur
Die Agentur berät den Charterer nach bestem Wissen und unterstützt bei der Abwicklung der vermittelten Leistungen. Ohne gesonderten Auskunftsvertrag haftet die Agentur nicht für die inhaltliche Richtigkeit fremder Leistungsangaben (§ 675 Abs. 2 BGB).
Die Agentur haftet für eigene Pflichtverletzungen aus der Vermittlung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für Leistungsstörungen aus dem Chartervertrag trifft ausschließlich den Vercharterer.
Sonderwünsche/Extras leitet die Agentur an den Vercharterer weiter; Vertragsbestandteil werden sie nur mit dessen ausdrücklicher Bestätigung.
6. Unterlagen / Mitwirkungspflichten
Der Charterer und die Agentur prüfen Unterlagen des Vercharterers (z. B. Buchungsbestätigung, AGB, Crewliste) auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Charterer hat erkennbare Fehler/Mängel der Vermittlungstätigkeit unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt dies, können Ansprüche entfallen, wenn die Agentur nachweist, dass bei rechtzeitiger Anzeige kein oder ein geringerer Schaden eingetreten wäre (z. B. durch Umbuchung).
7. Besondere Bedürfnisse
Der Charterer informiert die Agentur rechtzeitig über besondere Bedürfnisse/Einschränkungen von Mitreisenden (z. B. gesundheitliche Beschränkungen) sowie über den Wunsch, Haustiere an Bord zu bringen (ggf. genehmigungspflichtig beim Vercharterer).
8. Zahlungs- und Stornobedingungen
(1) Die Zahlungs- und Stornobedingungen des Chartervertrags richten sich nach den Charterbedingungen des Vercharterers. Die Agentur ist berechtigt, in dessen Auftrag Zahlungen anzufordern und entgegenzunehmen, sofern sie hierzu bevollmächtigt ist.
(2) Zahlungsarten: Der Charterpreis ist ausschließlich per SEPA-Überweisung oder Barzahlung zu entrichten. Kreditkartenzahlungen sind im regulären Ablauf nicht vorgesehen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Charterers kann eine Kartenzahlung als Einzelvereinbarung in Textform getroffen werden; hierfür können zusätzliche Bearbeitungskosten anfallen. Gesetzliche Rechte des Charterers bleiben unberührt.
(3) Mehrwertsteuer: Im Charterpreis ist die zum Buchungszeitpunkt gültige Umsatzsteuer des Leistungsortes enthalten. Ändert sich der anwendbare Steuersatz zwischen Buchung und Leistungserbringung, kann eine Anpassung (Nachbelastung/Erstattung) entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgen.
(4) Vermittlungsentgelt/Stornierung: Die Agentur erbringt ihre Vermittlungsleistung mit Zustandekommen des Chartervertrags. Im Falle einer Stornierung durch den Charterer bleibt der Anspruch der Agentur auf das vereinbarte Vermittlungsentgelt grundsätzlich bestehen. Die Agentur behält sich jedoch vor, nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise auf die Geltendmachung zu verzichten. Insbesondere macht die Agentur das volle Vermittlungsentgelt geltend, wenn der Charterer eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, unabhängig von einer Regulierung im Einzelfall. Ohne Versicherung kann die Agentur im Einzelfall kulant auf die Forderung verzichten.
Bereits gezahlte Vermittlungsentgelte werden nicht erstattet. Soweit die Vergütung in späteren Raten enthalten ist, bleibt die Agentur berechtigt, diese einzufordern. Dem Charterer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur kein oder nur ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
9. Mängel / Ansprüche / Reklamation
Leistungsstörungen/Mängel sind unverzüglich vor Ort dem Basisleiter des Vercharterers anzuzeigen und der Agentur in Kopie mitzuteilen. Ansprüche aus dem Chartervertrag (z. B. Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz) sind gegenüber dem Vercharterer nach dessen Bedingungen und den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen. Gegenüber der Agentur als Vermittler bestehen keine Minderungs- oder Gewährleistungsansprüche wegen Leistungsstörungen des Vercharterers.
Die Agentur unterstützt den Charterer auf Wunsch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bei der Kommunikation mit dem Vercharterer (formale Weiterleitung/Fristwahrung).
10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften ihres Wohnsitzstaates unberührt. Gerichtsstände richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Klagen gegen die Agentur durch Nicht-EU-Vertragspartner kann – soweit zulässig – der Gerichtsstand am Sitz der Agentur vereinbart werden.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung. Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist auf der Website der Agentur veröffentlicht.
Änderungen gegenüber Version 2.0 (Stand 10.08.2024)
- § 3 Vertragsabschluss
- Einführung und Präzisierung der Optionsfrist: Reservierungen gelten nur für die angegebene Dauer; die verbindliche Buchungserklärung muss innerhalb der Frist während der Geschäftszeiten zugehen.
- Klarstellung der Abfolge: Zunächst Optionsfrist (Reservierung), anschließend Zahlungsfristen, die mit der Auftragsbestätigung übermittelt werden (Anzahlung, Restzahlung).
- Neuformulierung Absatz (3): Deutlichere Abgrenzung, dass die Zahlungsfristen erst nach Buchung beginnen. Maßgeblich für die Einhaltung ist der rechtzeitige Zahlungseingang auf dem Konto der Agentur. Eine bloße Überweisungsanweisung genügt nicht.
- Präzisierung: Die Agentur leitet erhaltene Gelder im üblichen Geschäftsgang an den Vercharterer weiter.
- Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Vercharterer zum Rücktritt berechtigt; es gelten die Stornobedingungen.
- Einbeziehung der AGB des jeweiligen Vercharterers: Diese werden dem Charterer mit der Auftragsbestätigung oder spätestens nach Vertragsschluss in Textform übermittelt und sind zudem jederzeit online auf der Website des Vercharterers einsehbar. Mit Buchung und Zahlung bestätigt der Charterer die Möglichkeit zur Kenntnisnahme.
- § 8 Zahlungs- und Stornobedingungen
- Klarstellung, dass der Anspruch auf Vermittlungsentgelt (Provision) grundsätzlich mit Zustandekommen des Chartervertrages entsteht.
- Ergänzung, dass die Agentur nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise auf die Geltendmachung verzichten kann.
- Regelung bei Reiserücktrittsversicherung: Bei bestehender Versicherung macht die Agentur das volle Vermittlungsentgelt geltend, unabhängig von einer Regulierung im Einzelfall. Ohne Versicherung kann die Agentur auf Forderungen verzichten.
- Präzisierung, dass bereits gezahlte Vermittlungsentgelte nicht erstattet werden.
- Klarstellung, dass auch in späteren Raten enthaltene Vergütungsanteile nachgefordert werden können.
Änderungen gegenüber Version 1.0 (Stand 01.07.2024)
- Versions- und Datumsangabe am Anfang der AGB ergänzt.
- Formulierungen in § 2 Rechtliche Stellung klarer gefasst, um deutlicher zu machen, dass kein Pauschalreisevertrag zustande kommt.
- Empfehlung zu Versicherungen (Insolvenz, Reiserücktritt) ergänzt.
- § 5 Pflichten und Haftung konkretisiert: Haftung bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit, Definition Kardinalpflichten.
- § 8 Zahlungs- und Stornobedingungen erweitert:
- Klarstellung zu zulässigen Zahlungsarten (SEPA, Barzahlung, Kreditkarte nur per Einzelvereinbarung).
- Mehrwertsteuer-Anpassungsklausel präzisiert.
- Regelung zu Vermittlungsentgelt bei Stornierung ausgebaut.
- Sprache in § 9 Mängel / Ansprüche angepasst, Betonung auf Anzeige vor Ort und Fristwahrung.
- Neuer Hinweis zur Versionierung am Ende mit Archivierungsangabe.