Charterberater, Beratung die den Unterschied macht

  • Yachtcharter + -
    Mittelmeer + -
    • Griechenland
    • Kroatien
    • Türkei
    • Italien
    • Balearen
    • Frankreich
    • Slowenien
    • Malta
    • Montenegro
    • Spanische Mittelmeerküste
    Karibik + -
    • British Virgin Islands
    • Lee & Windward Islands
    • Bahamas
    • Kuba
    Indischer Ozean + -
    • Seychellen
    • Thailand
    Atlantik + -
    • Holland (Niederlande)
    • Kanaren
  • Service + -
    • Segler Literatur
    • News
  • Die Charterberater + -
    • Kontakt
    • Über uns
    • Impressum
    • AGB
    • Charter Versicherungen
    • Buchungsabläufe
    • Datenschutz
Charterberater Kundenportal
ist noch in Entwicklung

Schauen Sie bitte demnächst noch einmal vorbei!
  • Home
  • » AGB

AGB

© Charterberater Inceören GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Charterberater Inceören GmbH, Lilienweg 53, 65201 Wiesbaden

Stand: 10.08.2025  |  Version: 2.0

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung von Yachtcharter-Verträgen (nachfolgend „Chartervertrag“) durch die Charterberater Inceören GmbH (nachfolgend „Agentur“) an deren Kunden (nachfolgend „Charterer“).

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung einzelner Reiseleistungen, insbesondere Bareboat-Yachtcharter, sowie ggf. geringfügiger optionaler Zusatzleistungen (z. B. Transfers), die nicht als Gesamtpaket angeboten werden.

2. Rechtliche Stellung / Vertragspartner

Der Charterer muss volljährig und geschäftsfähig sein. Mit Kontaktaufnahme erklärt der Charterer seine volle Geschäftsfähigkeit und akzeptiert diese AGB.

Die Agentur vermittelt Reiseeinzelleistungen; es kommt kein Pauschalreisevertrag mit der Agentur zustande. Die Agentur ist nicht Reiseveranstalter. Vertragspartner des Chartervertrags ist ausschließlich der jeweilige Vercharterer (Leistungserbringer). Es gelten die AGB/Charterbedingungen des Vercharterers.

Die Agentur empfiehlt den Abschluss geeigneter Versicherungen (z. B. Reiserücktritt, Kaution, Skipperhaftpflicht). Für das Risiko einer Insolvenz des Vercharterers wird der Abschluss einer entsprechenden Absicherung empfohlen.

3. Vertragsschluss / Bindungsfrist

Auftrag und Annahme erfolgen in Textform (z. B. E-Mail). Die Annahmefrist entspricht der mit dem Angebot/der Option mitgeteilten Optionsdauer. Nach Fristablauf können Verfügbarkeit und Preis abweichen. Mit Annahme des Vermittlungsauftrags durch die Agentur kommt ein Vermittlungsvertrag zwischen Agentur und Charterer zustande.

4. Widerruf

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die Vermittlung Freizeitbetätigungen mit festem Termin oder Zeitraum betrifft (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), wozu zeitgebundene Yachtcharter in der Regel zählen. Es gelten die Stornobedingungen des Vercharterers (siehe § 8).

5. Pflichten und Haftung der Agentur

Die Agentur berät den Charterer nach bestem Wissen und unterstützt bei der Abwicklung der vermittelten Leistungen. Ohne gesonderten Auskunftsvertrag haftet die Agentur nicht für die inhaltliche Richtigkeit fremder Leistungsangaben (§ 675 Abs. 2 BGB).

Die Agentur haftet für eigene Pflichtverletzungen aus der Vermittlung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für Leistungsstörungen aus dem Chartervertrag trifft ausschließlich den Vercharterer.

Sonderwünsche/Extras leitet die Agentur an den Vercharterer weiter; Vertragsbestandteil werden sie nur mit dessen ausdrücklicher Bestätigung.

6. Unterlagen / Mitwirkungspflichten

Der Charterer und die Agentur prüfen Unterlagen des Vercharterers (z. B. Buchungsbestätigung, AGB, Crewliste) auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Charterer hat erkennbare Fehler/Mängel der Vermittlungstätigkeit unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt dies, können Ansprüche entfallen, wenn die Agentur nachweist, dass bei rechtzeitiger Anzeige kein oder ein geringerer Schaden eingetreten wäre (z. B. durch Umbuchung).

7. Besondere Bedürfnisse

Der Charterer informiert die Agentur rechtzeitig über besondere Bedürfnisse/Einschränkungen von Mitreisenden (z. B. gesundheitliche Beschränkungen) sowie über den Wunsch, Haustiere an Bord zu bringen (ggf. genehmigungspflichtig beim Vercharterer).

8. Zahlungs- und Stornobedingungen

(1) Die Zahlungs- und Stornobedingungen des Chartervertrags richten sich nach den Charterbedingungen des Vercharterers. Die Agentur ist berechtigt, in dessen Auftrag Zahlungen anzufordern und entgegenzunehmen, sofern sie hierzu bevollmächtigt ist.

(2) Zahlungsarten: Der Charterpreis ist ausschließlich per SEPA-Überweisung oder Barzahlung zu entrichten. Kreditkartenzahlungen sind im regulären Ablauf nicht vorgesehen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Charterers kann eine Kartenzahlung als Einzelvereinbarung in Textform getroffen werden; hierfür können zusätzliche Bearbeitungskosten anfallen. Gesetzliche Rechte des Charterers bleiben unberührt.

(3) Mehrwertsteuer: Im Charterpreis ist die zum Buchungszeitpunkt gültige Umsatzsteuer des Leistungsortes enthalten. Ändert sich der anwendbare Steuersatz zwischen Buchung und Leistungserbringung, kann eine Anpassung (Nachbelastung/Erstattung) entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erfolgen.

(4) Vermittlungsentgelt/Stornierung: Die Agentur erbringt ihre Vermittlungsleistung im Schwerpunkt mit Zustandekommen des Chartervertrags. Storniert der Charterer den Chartervertrag oder kommt es aus seinem Verantwortungsbereich nicht zur Durchführung, bleibt der Anspruch der Agentur auf das vereinbarte Vermittlungsentgelt bestehen, soweit und sobald der Chartervertrag wirksam zustande gekommen ist und die Agentur die Vermittlung erbracht hat. Ist ein gesondertes Vermittlungsentgelt nicht ausdrücklich vereinbart, kann die Agentur eine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen, höchstens jedoch in Höhe des üblichen/vereinbarten Vermittlungsentgelts. Dem Charterer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

9. Mängel / Ansprüche / Reklamation

Leistungsstörungen/Mängel sind unverzüglich vor Ort dem Basisleiter des Vercharterers anzuzeigen und der Agentur in Kopie mitzuteilen. Ansprüche aus dem Chartervertrag (z. B. Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz) sind gegenüber dem Vercharterer nach dessen Bedingungen und den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen. Gegenüber der Agentur als Vermittler bestehen keine Minderungs- oder Gewährleistungsansprüche wegen Leistungsstörungen des Vercharterers.

Die Agentur unterstützt den Charterer auf Wunsch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bei der Kommunikation mit dem Vercharterer (formale Weiterleitung/Fristwahrung).

10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften ihres Wohnsitzstaates unberührt. Gerichtsstände richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Klagen gegen die Agentur durch Nicht-EU-Vertragspartner kann – soweit zulässig – der Gerichtsstand am Sitz der Agentur vereinbart werden.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung. Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB ist auf der Website der Agentur veröffentlicht.

Änderungen gegenüber Version 1.0 (Stand 01.07.2024)

  • Versions- und Datumsangabe am Anfang der AGB ergänzt.
  • Formulierungen in § 2 Rechtliche Stellung klarer gefasst, um deutlicher zu machen, dass kein Pauschalreisevertrag zustande kommt.
  • Empfehlung zu Versicherungen (Insolvenz, Reiserücktritt) ergänzt.
  • § 5 Pflichten und Haftung konkretisiert: Haftung bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit, Definition Kardinalpflichten.
  • § 8 Zahlungs- und Stornobedingungen erweitert:
    • Klarstellung zu zulässigen Zahlungsarten (SEPA, Barzahlung, Kreditkarte nur per Einzelvereinbarung).
    • Mehrwertsteuer-Anpassungsklausel präzisiert.
    • Regelung zu Vermittlungsentgelt bei Stornierung ausgebaut.
  • Sprache in § 9 Mängel / Ansprüche angepasst, Betonung auf Anzeige vor Ort und Fristwahrung.
  • Neuer Hinweis zur Versionierung am Ende mit Archivierungsangabe.

News

27.08.2025
Türkei-Törn im September bis 60% günstiger

Entdecken Sie Göcek, Fethiye, Marmaris und Bodrum. Idyllische Buchten, antike Stätten & Tipps vom Experten Bora Inceören – jetzt Ihren Segeltörn planen!

07.04.2025
Saisonstart in Kroatien – Attaktive Preise auch für Sommer

Noch Yachten frei für die ganze Saison mit bis zur 30% Ermäßigung! Außerdem haben wir für Sie als Appetithäppchen zwei interessante Törnvorschläge für Ihre Törnplanung ab Pula sowie Trogir oder Split.

13.01.2025
Ein neues Jahr und ein neuer Messestand

Die positiven Rückmeldungen und das hohe Kundeninteresse bestätigen den gelungenen Start unserer neuen Firma Charterberater. Mit frischem Elan geht es jetzt in die Saison 2025, in der sich deutliche Trends abzeichnen.

26.08.2024
Ein frischer Anfang

"Fortschritt sollte nicht beurteilt werden, wie weit wir gekommen sind, sondern auch danach, in welche Richtung wir uns bewegen." Getreu Goethes Motto ist nun unsere neue Agentur "Charterberater" entstanden.

 

Mehr News »

  • Impressum|
  • Datenschutz|
  • AGB|

© Copyright Charterberater Inceören GmbH - 2024

Kundenmeinungen

“

Nachdem wir über viele Jahre mit Bora Inceören zuverlässig und angenehm zahlreiche Yachten gebucht haben, freuen wir uns auf die neue Zusammenarbeit mit unserem Club. Abseits jederzeitiger Online-Verfügbarkeiten schätzen wir nach wie vor einen persönlichen wie kompetenten Service zu unseren Ansprüchen beim Yachtcharter.

Markus Witkowski Geschäftsführer RYS Cruising Club e.V.

Charterberater Inceören GmbH
Lilienweg 53
65201 Wiesbaden

+49 (0) 611 - 261379

info@charterberater.de
https://charterberater.de

Zahlungsarten

Wir akzeptieren die Zahlung des Charterpreises ausschließlich als SEPA-Überweisung oder Barzahlung. Eine Kartenzahlung ist nicht vorgesehen. Sollte der Kunde ausdrücklich eine Kartenzahlung wünschen, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein.