Allgemeine Geschäftsbedingungen
Charterberater Inceören GmbH, Lilienweg 53, 65201
Wiesbaden
Stand: 27.09.2026 | Version: 2.2
Diese Geschäftsbedingungen regeln, wie wir Yachtcharter-Verträge für Sie vermitteln. Einen solchen Vertrag nennen wir im Folgenden „Chartervertrag“.
Mit „wir“ und „uns“ ist die Charterberater Inceören GmbH gemeint. Mit „Sie“ meinen wir unseren Kunden, für den wir einen Chartervertrag vermitteln („Charterer“). Der „Vercharterer“ ist der Anbieter Ihrer Yachtcharter.
1. Geltungsbereich
Wir vermitteln einzelne Reiseleistungen, insbesondere Bareboat-Yachtcharter. Diese AGB gelten auch für die Vermittlung geringfügiger optionaler Zusatzleistungen, etwa Transfers. Wir bieten diese Leistungen nicht als Gesamtpaket an.
2. Rechtliche Stellung / Vertragspartner
Sie müssen volljährig und geschäftsfähig sein. Eine Anfrage oder Kontaktaufnahme ist noch keine verbindliche Charterbuchung. Sie stimmen damit auch nicht automatisch unseren AGB zu.
Diese AGB gelten für unseren Vermittlungsvertrag mit Ihnen, wenn wir vor dessen Abschluss auf sie hinweisen, Sie eine zumutbare Möglichkeit haben, sie zu lesen, und Sie ihrer Geltung zustimmen. Sie finden die AGB auf unserer Website und als Link in unseren geschäftlichen E-Mails. Allein der Erhalt einer E-Mail bedeutet keine Zustimmung.
Wir vermitteln einzelne Reiseleistungen und sind kein Reiseveranstalter. Mit uns schließen Sie keinen Pauschalreisevertrag. Ihr Vertragspartner für die Charter ist ausschließlich der jeweilige Vercharterer. Es gelten dessen AGB und Charterbedingungen.
Sie sind Vertragspartner des Vercharterers. Andere Personen können in Ihrem Namen handeln, soweit sie dazu bevollmächtigt sind.
Wer als Skipper oder Crewmitglied benannt ist, die Crewliste bearbeitet oder für Sie zahlt, wird dadurch allein nicht zum Vertragspartner. Daraus entsteht auch keine Vollmacht, die Buchung zu ändern oder zu stornieren oder kostenpflichtige Zusatzleistungen zu bestellen.
Solche Erklärungen können Sie selbst oder eine dazu bevollmächtigte Person uns gegenüber abgeben.
Wir empfehlen Ihnen geeignete Versicherungen, etwa für Reiserücktritt, Kaution und Skipperhaftpflicht. Zusätzlich empfehlen wir eine Absicherung gegen das Risiko einer Insolvenz des Vercharterers.
3. Vertragsschluss / Bindungsfrist
(1) Sie können uns mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder elektronisch mit der Vermittlung eines Chartervertrags beauftragen. Wir können Ihnen dafür eine Optionsfrist einräumen. Während dieser Frist bleibt die gewünschte Yacht unverbindlich für Sie reserviert.
Ihre verbindliche Buchungserklärung muss uns innerhalb der angegebenen Optionsfrist und während unserer üblichen Geschäftszeiten erreichen. Wenn Sie nicht innerhalb dieser Frist verbindlich buchen, haben Sie nach ihrem Ablauf keinen Anspruch mehr auf den Abschluss des Chartervertrags.
(2) Wenn Sie innerhalb der Optionsfrist verbindlich buchen und wir Ihre Buchung bestätigen, kommt der Chartervertrag zwischen Ihnen und dem jeweiligen Vercharterer zustande. Mit der Auftragsbestätigung teilen wir Ihnen die Zahlungsfristen für Anzahlung und Restzahlung mit.
(3) Nach der Buchung gelten die Zahlungsfristen aus der Auftragsbestätigung. Entscheidend ist, dass Ihre Zahlung rechtzeitig auf dem von uns benannten Konto eingeht. Wir leiten die erhaltenen Gelder im üblichen Geschäftsgang an den Vercharterer weiter.
Wenn eine Zahlung ausbleibt, erinnern wir Sie an die fälligen Beträge. Eine Erinnerung allein verlängert die vereinbarte Zahlungsfrist nicht. Sie ist auch keine Zusage, dass der Vercharterer Ihre Buchung aufrechterhält.
Wenn Ihre Zahlung nicht fristgerecht eingeht, kann der Vercharterer vom Chartervertrag zurücktreten, soweit die wirksam vereinbarten Charterbedingungen und das auf den Chartervertrag anwendbare Recht dies erlauben. Danach richten sich auch die finanziellen Folgen.
(4) Sobald der Chartervertrag zustande kommt, gilt unsere Vermittlungsleistung als erbracht. Unsere Vergütung erhalten wir vom Vercharterer nach der mit ihm getroffenen Vereinbarung. Ihnen berechnen wir dafür keine gesonderte Vermittlungsvergütung.
(5) Vertragsunterlagen und Bedingungen des Vercharterers:
Für Ihren Chartervertrag gelten die mit dem Vercharterer vereinbarten Buchungsbedingungen und dessen wirksam einbezogenen Geschäftsbedingungen.
Das Chartervertragsdokument des Vercharterers kann Ihnen erst nach der Buchungsbestätigung zur Unterschrift vorgelegt werden, gegebenenfalls bei der Yachtübernahme an der Basis. Eine bereits verbindlich bestätigte Buchung bleibt auch vor dieser Unterschrift verbindlich.
Vertragsunterlagen, die der Vercharterer uns zur Weitergabe überlässt, stellen wir Ihnen nach Erhalt zur Verfügung.
Bedingungen, die Sie erst später erhalten, werden nicht allein durch Ihre vorherige Buchung oder Zahlung zum Vertragsbestandteil. Sie und der Vercharterer können zusätzliche oder abweichende Bedingungen wirksam vereinbaren, soweit das anwendbare Recht dies zulässt.
4. Widerruf
Sie haben kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit die Vermittlung Freizeitbetätigungen mit festem Termin oder Zeitraum betrifft (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Zeitgebundene Yachtcharter zählen in der Regel dazu. Es gelten die Stornobedingungen des Vercharterers (siehe § 8).
5. Unsere Pflichten und Haftung
Wir beraten Sie nach bestem Wissen und unterstützen Sie bei der Abwicklung der vermittelten Leistungen. Die Angaben zu den Charterleistungen stammen insbesondere vom jeweiligen Vercharterer. Unsere eigenen Informations-, Beratungs- und Vermittlungspflichten bestehen unabhängig davon.
Für die Leistungen aus dem Chartervertrag ist der Vercharterer verantwortlich. Für eigene Pflichtverletzungen bleiben wir verantwortlich.
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das gilt auch für entsprechende Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Eine zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
In den übrigen Fällen einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Unsere Haftung ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Ihre Sonderwünsche und Extras leiten wir an den Vercharterer weiter. Vertragsbestandteil werden sie nur, wenn der Vercharterer sie ausdrücklich bestätigt.
6. Unterlagen / Mitwirkungspflichten
Sowohl Sie als auch wir prüfen die Unterlagen des Vercharterers auf Richtigkeit und Vollständigkeit, etwa die Buchungsbestätigung, AGB und Crewliste. Erkennbare Fehler oder Mängel unserer Vermittlungstätigkeit müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.
Wenn Sie eine rechtzeitige Mitteilung schuldhaft unterlassen, richtet sich eine mögliche Kürzung Ihrer Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften zum Mitverschulden (§ 254 BGB). Durch eine verspätete Mitteilung verlieren Sie Ihre Ansprüche nicht automatisch.
7. Besondere Bedürfnisse
Informieren Sie uns rechtzeitig über besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen Ihrer Mitreisenden, etwa gesundheitliche Beschränkungen. Teilen Sie uns auch mit, wenn Sie Haustiere mitnehmen möchten. Dafür kann eine Genehmigung des Vercharterers erforderlich sein.
8. Zahlungs- und Stornobedingungen
(1) Für Zahlungen und Stornierungen gelten die Charterbedingungen des Vercharterers. Abweichende Zahlungstermine oder Teilzahlungen können vor Ihrer verbindlichen Buchung individuell vereinbart werden. Falls dafür eine zusätzliche Vergütung anfällt, wird sie, soweit gesetzlich zulässig, zusammen mit dem Zahlungsplan vor der Buchung ausdrücklich vereinbart. Sie erfahren deren Höhe, bevor Sie sich für die Buchung entscheiden.
Ein abweichender Zahlungsplan ändert die Stornobedingungen nicht. Dafür müsste auch eine abweichende Stornoregelung ausdrücklich und wirksam vereinbart werden. Wir dürfen im Auftrag des Vercharterers Zahlungen anfordern und entgegennehmen, wenn er uns dazu bevollmächtigt hat.
(2) Zahlungsarten: Im regulären Ablauf zahlen Sie den Charterpreis per SEPA-Überweisung oder bar.
Besondere Zahlungsabwicklung: Auf Ihren Wunsch können andere Zahlungsarten oder zusätzliche Leistungen bei der Zahlungsabwicklung gesondert vereinbart werden. Art, Umfang und eine mögliche zusätzliche Vergütung werden vorab ausdrücklich in Textform vereinbart. Wir sind nicht verpflichtet, eine solche Ausnahme anzubieten.
Teilen Sie uns solche Wünsche möglichst schon mit Ihrer Anfrage mit. Wenn eine bestimmte Zahlungsart für Sie Voraussetzung für die Buchung ist, müssen Sie deren Annahme vor der verbindlichen Buchung ausdrücklich mit uns vereinbaren.
Für die Nutzung eines Zahlungsmittels berechnen wir nur dann ein Entgelt, wenn dies gesetzlich zulässig ist. Es darf nicht höher sein als die Kosten, die uns dadurch entstehen. Eine gängige und zumutbare kostenlose Zahlungsmöglichkeit steht Ihnen weiterhin zur Verfügung.
(3) Mehrwertsteuer: Ihr Charterpreis enthält die Umsatzsteuer, die bei der Buchung zugrunde gelegt wurde. Ändert sich der anwendbare Steuersatz zwischen Buchung und Leistungserbringung, ist eine Nachbelastung oder Erstattung nur möglich, wenn dafür eine Grundlage im wirksam vereinbarten Chartervertrag oder im anwendbaren Recht besteht. Wir informieren Sie über den Grund und die Berechnung einer solchen Anpassung. Diese Regelung gibt uns kein eigenständiges Recht, den Preis zu ändern.
(4) Wenn Sie stornieren / Kulanzregelungen:
Wenn Sie stornieren, gelten die wirksam vereinbarten Stornobedingungen des Vercharterers. Entscheidend ist, welchen Betrag Sie danach zum Zeitpunkt der Stornierung schulden, nicht die Höhe Ihrer vereinbarten oder bereits gezahlten Raten.
Ihre bisherigen Zahlungen werden auf diesen Betrag angerechnet. Haben Sie mehr gezahlt, als Sie bei der Stornierung schulden, wird Ihnen die Differenz erstattet. Das ist keine Kulanzleistung.
Auf Wunsch können wir uns beim Vercharterer um eine zusätzliche Erstattung aus Kulanz bemühen. Den konkret angebotenen Erstattungsbetrag teilen wir Ihnen mit und vereinbaren ihn im Einzelfall mit Ihnen. Diese Regelung betrifft nur freiwillige Kulanzvereinbarungen.
Sagt der Vercharterer Ihre Charter ab und kommt keine Ersatzbuchung zustande, berechnen wir Ihnen keine gesonderte Vergütung für die Vermittlung der ausgefallenen Charter.
9. Mängel / Ansprüche / Reklamation
Melden Sie Leistungsstörungen oder Mängel unverzüglich vor Ort dem Basisleiter des Vercharterers und informieren Sie uns in Kopie. Ansprüche aus dem Chartervertrag, etwa auf Nacherfüllung, Minderung oder Schadensersatz, müssen Sie beim Vercharterer geltend machen. Dafür gelten dessen Bedingungen und die gesetzlichen Vorschriften. Gegen uns als Vermittler bestehen keine Minderungs- oder Gewährleistungsansprüche wegen Leistungsstörungen des Vercharterers.
Wir helfen Ihnen auf Wunsch, Beschwerden mit dem Vercharterer zu klären. Ob wir dabei auch Fristen für Sie überwachen, vereinbaren wir gesondert. Für zugesagte Unterstützung bleiben wir verantwortlich. Gesetzliche Pflichten und bestehende Vereinbarungen gelten weiterhin.
10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Wenn Sie Verbraucher sind und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der EU haben, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften Ihres Wohnsitzstaates unberührt. Welches Gericht zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Klagen von Nicht-EU-Vertragspartnern gegen uns kann, soweit zulässig, der Gerichtsstand an unserem Sitz vereinbart werden.
11. Schlussbestimmungen
Wenn einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform festgehalten werden, damit sie nachweisbar sind. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Die aktuelle Fassung finden Sie auf unserer Website.
Änderungen gegenüber Version 2.1 (Stand 09.09.2025)
- § 2 – Einbeziehung der AGB: Eine Anfrage ist weder eine verbindliche Buchung noch eine Zustimmung zu unseren AGB. Damit die AGB gelten, müssen wir vor Vertragsschluss darauf hinweisen, Sie eine zumutbare Möglichkeit haben, sie zu lesen, und Sie zustimmen. Unsere geschäftlichen E-Mails enthalten einen Link zu den AGB. Allein der Erhalt einer E-Mail ersetzt Ihre Zustimmung nicht.
- § 2 – Vertragspartner und Vollmacht: Sie sind Vertragspartner des Vercharterers. Bevollmächtigte Personen können in Ihrem Namen handeln. Wer als Skipper oder Crewmitglied benannt ist, die Crewliste bearbeitet oder für Sie zahlt, wird dadurch allein weder Vertragspartner noch berechtigt, die Buchung zu ändern, zu stornieren oder kostenpflichtige Zusatzleistungen zu bestellen.
- § 3 Absatz 3 – Zahlungserinnerungen und verspätete Zahlung: Eine Erinnerung verlängert allein keine Zahlungsfrist und garantiert nicht, dass Ihre Buchung bestehen bleibt. Ob der Vercharterer zurücktreten darf und welche Kosten daraus entstehen, richtet sich nach den wirksam vereinbarten Charterbedingungen und dem anwendbaren Recht. Eine Fristüberschreitung allein begründet kein pauschales Rücktrittsrecht.
- § 3 Absatz 4 – Vermittlungsvergütung: Der Vercharterer zahlt unsere Vergütung nach der mit ihm getroffenen Vereinbarung. Ihnen berechnen wir keine gesonderte Vermittlungsvergütung.
- § 3 Absatz 5 – Vertragsunterlagen und Bedingungen des Vercharterers
- Das Chartervertragsdokument kann Ihnen erst nach der Buchungsbestätigung, gegebenenfalls an der Basis, zur Unterschrift vorgelegt werden. Eine bereits verbindlich bestätigte Buchung bleibt auch vor dieser Unterschrift verbindlich.
- Vertragsunterlagen, die uns zur Weitergabe überlassen werden, stellen wir Ihnen nach Erhalt zur Verfügung.
- Entfernt wurde die pauschale Bestätigung, dass Sie mit Ihrer Buchung oder Zahlung die Verchartererbedingungen kennen und annehmen. Es gelten die vereinbarten Buchungsbedingungen und wirksam einbezogenen Geschäftsbedingungen. Spätere zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bleiben möglich, soweit das anwendbare Recht dies zulässt.
- Die doppelte Regelung im ersten § 8 Absatz 5 wurde entfernt.
- § 5 – Unsere Pflichten und Haftung
- Die Charterleistungen des Vercharterers und unsere eigenen Informations-, Beratungs- und Vermittlungspflichten werden klar unterschieden.
- Die Haftungsregelung berücksichtigt ausdrücklich Schäden aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
- Wesentliche Vertragspflichten und die Haftungsbegrenzung in den übrigen Fällen einfacher Fahrlässigkeit werden erläutert.
- § 6 – Unterlagen / Mitwirkungspflichten: Wenn Sie Fehler schuldhaft verspätet melden, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Regeln zum Mitverschulden. Ihre Ansprüche gehen dadurch nicht automatisch verloren.
- § 8 Absätze 1 und 4 – Zahlungsvereinbarungen, Stornierung und Kulanz
- Individuelle Zahlungspläne und eine mögliche, gesetzlich zulässige zusätzliche Vergütung werden vor der verbindlichen Buchung vereinbart. Sie erfahren die Höhe, bevor Sie sich für die Buchung entscheiden.
- Abweichende Zahlungstermine oder Teilzahlungen ändern nicht allein die maßgeblichen Stornobedingungen.
- Ihre bisherigen Zahlungen werden auf den bei der Stornierung geschuldeten Betrag angerechnet. Überzahlungen werden erstattet. Das ist keine Kulanzleistung.
- Ersetzt wurden die pauschalen Regeln zur Einbehaltung und Nachforderung von Vermittlungsentgelten sowie die Unterscheidung nach Versicherungsschutz.
- Wenn Sie stornieren, gelten die wirksam vereinbarten Stornobedingungen des Vercharterers. Zusätzliche Erstattungen aus Kulanz werden anhand eines konkret angebotenen Betrags vereinbart.
- Sagt der Vercharterer ab und kommt keine Ersatzbuchung zustande, berechnen wir Ihnen keine gesonderte Vermittlungsvergütung für die ausgefallene Charter.
- § 8 Absatz 2 – Besondere Zahlungsabwicklung
- Die bisherige Ausnahme für Kartenzahlungen wird durch eine allgemeine Regelung für abweichende Zahlungsarten und zusätzliche Leistungen ersetzt.
- Art, Umfang und eine mögliche zusätzliche Vergütung werden vorab ausdrücklich in Textform vereinbart. Wir müssen keine Ausnahme vom regulären Zahlungsablauf anbieten.
- Teilen Sie uns Ihre Wünsche möglichst schon mit der Anfrage mit. Ist eine bestimmte Zahlungsart Voraussetzung für Ihre Buchung, muss deren Annahme vor der verbindlichen Buchung ausdrücklich vereinbart werden.
- Zahlungsentgelte sind nur zulässig, soweit gesetzlich erlaubt, und dürfen nicht höher sein als die dadurch entstehenden Kosten. Eine gängige und zumutbare kostenlose Zahlungsmöglichkeit bleibt verfügbar.
- § 8 Absatz 3 – Mehrwertsteuer: Bei einem geänderten Steuersatz ist eine Nachbelastung oder Erstattung nur möglich, wenn der wirksam vereinbarte Chartervertrag oder das anwendbare Recht eine Grundlage dafür bietet. Wir informieren Sie über Grund und Berechnung. Ein eigenes Recht zur Preisänderung entsteht uns dadurch nicht.
- § 9 – Unterstützung bei Beschwerden und Fristen: Wir helfen Ihnen auf Wunsch bei Beschwerden. Ob wir auch Fristen für Sie überwachen, vereinbaren wir gesondert. Unsere Verantwortung für zugesagte Unterstützung, gesetzliche Pflichten und bestehende Vereinbarungen bleiben bestehen.
- § 11 – Individuelle Vereinbarungen: Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform dokumentiert werden, damit sie nachweisbar sind. Individuelle Vereinbarungen haben ausdrücklich Vorrang vor diesen AGB.
- §§ 1 bis 11 – Einheitliche Ansprache und verständlichere Sprache: Wir sprechen Sie durchgehend direkt an, erklären die beteiligten Rollen am Anfang und verwenden kürzere, verständlichere Sätze. Die vereinbarten Regeln werden dadurch nicht geändert.
- Redaktionelle Bereinigung: Die inhaltsgleiche Wiederholung von § 8 direkt nach § 3 wurde entfernt. Die Abschnitte stehen nun einmalig in der Reihenfolge 1 bis 11. Das im Änderungsverzeichnis genannte Datum der Version 2.0 wurde von 10.08.2024 auf 10.08.2025 korrigiert, entsprechend der archivierten Fassung. Historische AGB-Fassungen bleiben unverändert.
- Begleitende Änderung im Impressum: Der pauschale Haftungsausschluss für bereitgestellte Informationen wurde ersetzt. Stattdessen wird klargestellt, dass die gesetzliche Verantwortung bestehen bleibt.
- Begleitende Änderung im Website- und Portal-Footer: Zahlungsinformationen an § 8 angepasst. Andere Zahlungsarten oder eine besondere Zahlungsabwicklung erfordern eine vorherige ausdrückliche Vereinbarung; Wünsche sollen möglichst bereits mit der Anfrage mitgeteilt werden. Der pauschale Hinweis auf mögliche Zusatzkosten bei Kartenzahlung entfällt.
Änderungen gegenüber Version 2.0 (Stand 10.08.2025)
- § 3 Vertragsabschluss
- Einführung und Präzisierung der Optionsfrist: Reservierungen gelten nur für die angegebene Dauer; die verbindliche Buchungserklärung muss innerhalb der Frist während der Geschäftszeiten zugehen.
- Klarstellung der Abfolge: Zunächst Optionsfrist (Reservierung), anschließend Zahlungsfristen, die mit der Auftragsbestätigung übermittelt werden (Anzahlung, Restzahlung).
- Neuformulierung Absatz (3): Deutlichere Abgrenzung, dass die Zahlungsfristen erst nach Buchung beginnen. Maßgeblich für die Einhaltung ist der rechtzeitige Zahlungseingang auf dem Konto der Agentur. Eine bloße Überweisungsanweisung genügt nicht.
- Präzisierung: Die Agentur leitet erhaltene Gelder im üblichen Geschäftsgang an den Vercharterer weiter.
- Version 2.1 sah bei nicht fristgerechter Zahlung eine pauschale Rücktrittsberechtigung des Vercharterers unter Anwendung der Stornobedingungen vor. Diese Regelung wurde in Version 2.2 durch die Klarstellung zu Zahlungserinnerungen und den maßgeblichen Rücktrittsvoraussetzungen in § 3 Absatz 3 ersetzt.
- Version 2.1 sah die Übermittlung der Verchartererbedingungen mit der Auftragsbestätigung oder nach Vertragsschluss vor und enthielt eine Bestätigung der Kenntnisnahmemöglichkeit durch Buchung und Zahlung. Diese Regelung wurde in Version 2.2 durch den neuen § 3 Absatz 5 ersetzt.
- § 8 Zahlungs- und Stornobedingungen
- Version 2.1 beschrieb den Provisionsanspruch bei Vertragsschluss sowie einen möglichen Verzicht der Agentur auf dessen Geltendmachung.
- Sie enthielt eine Unterscheidung nach Reiserücktrittsversicherung sowie Regelungen zur Nichterstattung gezahlter und Nachforderung noch offener Vermittlungsentgelte.
- Diese Regelungen wurden in Version 2.2 durch die Klarstellung zum Vergütungsschuldner in § 3 Absatz 4 und die neue Regelung zu Stornierung und Kulanz in § 8 Absatz 4 ersetzt.
Änderungen gegenüber Version 1.0 (Stand 01.07.2024)
- Versions- und Datumsangabe am Anfang der AGB ergänzt.
- Formulierungen in § 2 Rechtliche Stellung klarer gefasst, um deutlicher zu machen, dass kein Pauschalreisevertrag zustande kommt.
- Empfehlung zu Versicherungen (Insolvenz, Reiserücktritt) ergänzt.
- § 5 Pflichten und Haftung konkretisiert: Haftung bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit, Definition Kardinalpflichten.
- § 8 Zahlungs- und Stornobedingungen erweitert:
- Die damalige Regelung nannte SEPA-Überweisung und Barzahlung als reguläre Zahlungsarten sowie Kreditkartenzahlungen per Einzelvereinbarung als Ausnahme. Diese Ausnahme wurde in Version 2.2 durch die allgemeine Regelung zur besonderen Zahlungsabwicklung in § 8 Absatz 2 ersetzt.
- Mehrwertsteuer-Anpassungsklausel präzisiert.
- Regelung zu Vermittlungsentgelt bei Stornierung ausgebaut.
- Sprache in § 9 Mängel / Ansprüche angepasst, Betonung auf Anzeige vor Ort und Fristwahrung.
- Neuer Hinweis zur Versionierung am Ende mit Archivierungsangabe.